Die Rendite einer Kapitalversicherung ergibt sich grundsätzlich aus der vom Versicherer garantierten Mindestverzinsung des Sparanteils, der Überschussbeteiligung und einem Schlussgewinnanteils. Die Investition in eine Kapitallebensversicherung gilt im Allgemeinen als sichere Anlage. Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland unterliegen einer strengen Kontrollaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert unter staatlicher Kontrolle die Versicherungsgesellschaften auf das genaueste.
Das dem Vermögensaufbau dienende Kapital wird von den Versicherungsgesellschaften in den Deckungsstock eingestellt, welcher getrennt von dem restlichen Vermögen als Sondervermögen geführt werden muss und im Falle einer sehr unwahrscheinlichen Insolvenz des Versicherungsunternehmens nicht in die Insolvenzmasse fällt.
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